Abrechnungsprozedere

Sehr geehrte Patienten,

gern möchten wir Ihnen noch ein paar wichtige Informationen liefern, bevor Sie in unserer Praxis behandelt werden:

Für Patienten mit einer gesetzlichen Verordnung:

Die Heilmittel-Verordnungen, die mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Sollte das nicht möglich sein, möchten wir Sie bitten, das Ausstellungsdatum der Verordnung zu aktualisieren. Dies ist oft schon am Empfang der ausstellenden Praxis möglich und muss mit einer Unterschrift und einem Stempel quittiert werden.

Außerdem fallen auch bei einer Heilmittelverordnung Kosten für die Zuzahlung an. Diese setzen sich aus 10,-€ Praxisgebühr und 10% des Behandlungspreises zusammen. Ihr Therapeut wird Ihnen bei der ersten Behandlung den genauen Betrag mitteilen, den Sie bitte zum 2. Behandlungstermin leisten.

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, würden wir uns gern eine Kopie Ihres Befreiungsausweises machen, um dies entsprechend mit der Krankenkasse abrechnen zu können.

 

Für Patienten mit einer privaten Verordnung / Beihilfe:

Bitte beachten Sie unsere Preise. Diese liegen etwas höher, als die Beihilfesätze. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn, in welcher Höhe die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Vor Behandlungsbeginn füllen Sie bitte unseren Behandlungsvertrag sowie die Patientenaufklärung aus.  

 

Für Patienten mit einer Verordnung über Osteopathie:

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopatische Behandlung. Voraussetzung hierfür ist eine Privatverordnung von einem Arzt. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn, in welcher Höhe die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sie erhalten nach Ende der Behandlung von uns eine Rechnung in 2-facher Ausfertigung, die Sie bitte nach Erhalt an uns überweisen. Das Original und die Verordnung müssen der Krankenkasse zugesandt werden und in der Regel erhalten Sie den Erstattungsbetrag in Kürze.

Natürlich können Sie den Rechnungsbetrag auch bar nach der Behandlung leisten. Hierfür erhalten Sie eine Quittung, die Sie ebenfalls dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Vor Behandlungsbeginn füllen Sie bitte unseren Behandlungsvertrag sowie die Patientenaufklärung aus.  


Für Patienten, die als Selbstzahler kommen: 

Bitte entnehmen Sie die Preise unserer Leistungsübersicht im Bereich Download. 

Sie können die Behandlung  in bar, per EC oder auf Rechnung bezahlen. 

Terminabsagen

Um Ihnen und uns die Unannehmlichkeiten einer Ausfallrechnung zu ersparen, möchten wir Sie bitten, Terminabsagen rechtzeitig (24h vorher, im Krankheitsfall umgehend) zu tätigen. Dadurch geben Sie uns die Möglichkeit, diesen Termin anderweitig zu belegen. 


Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung! Sprechen Sie uns jederzeit an!