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Patienteninformationen

Bevor Sie oder Ihr Kind in unserer Praxis behandelt werden, möchten wir Ihnen gerne noch ein paar wichtige Informationen geben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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Für ALLE NEUEN Patienten:

Bitte füllen Sie vor Behandlungsbeginn unseren Behandlungsvertrag sowie bei entsprechender Therapie die Patientenaufklärung für Osteopathie oder Manuelle Therapie aus.

Alle Behandlungen bzw. Zuzahlungen können Sie gerne in bar, per EC oder auf Rechnung bezahlen. 

Um Ihnen und uns die Unannehmlichkeiten einer Ausfallrechnung zu ersparen, möchten wir Sie bitten, Terminabsagen rechtzeitig (24h vorher, im Krankheitsfall umgehend) zu tätigen. Absagen können Sie uns jederzeit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Dadurch geben Sie uns die Möglichkeit, diesen Termin anderweitig zu belegen. 

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Patienten mit einer Verordnung über Osteopathie

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopathische Behandlung. Voraussetzung hierfür ist eine Privatverordnung von einem Arzt. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Nach Ende der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie ggfs. zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse einreichen können.

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Patienten mit einer privaten Verordnung / Beihilfe

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Preise und informieren sich vor Behandlungsbeginn, in welcher Höhe die Kosten von Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe erstattet werden.

Patienten mit einer gesetzlichen Verordnung

Heilmittel-Verordnungen, die mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Eine Änderung des Ausstellungsdatums ist in der Regel in der ausstellenden Praxis mit Stempel, Datum und Unterschrift des Arztes möglich. Auch bei einer Heilmittelverordnung fallen Kosten für die Zuzahlung an. Diese setzen sich aus 10,- Euro Rezeptgebühr und 10% des Behandlungspreises zusammen. Ihr Therapeut wird Ihnen bei der ersten Behandlung den genauen Betrag mitteilen, den Sie bitte zum zweiten Behandlungstermin leisten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, benötigen wir eine Kopie Ihres Befreiungsausweises.

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